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Beiträge aus dem Was-mit-Medien-Alltag

Recht am eigenen Bild

Immer wieder gern gefragt: Wann dürfen Bilder mit Personen veröffentlicht werden?

Vorwegschicken möchte ich, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Ich bin keine Fachfrau, sondern vielmehr selbst auf der Suche nach einer verständlichen und praktikablen Erklärung, zum Beispiel für Vereine oder Schulen. Hier mein Versuch:

Bilder mit Personen dürfen veröffentlicht werden, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Personen sind nicht identifizierbar.
  • Personen sind identifizierbar und haben dem Foto (am besten schriftlich) zugestimmt.
  • Personen sind identifizierbar, aber nur Beiwerk. Eigentliches Fotomotiv ist ein Gebäude, eine Landschaft oder so.
  • Personen sind identifizierbar, mussten aber damit rechnen, dass
    a) Fotos von ihnen gemacht werden und
    b) diese Fotos veröffentlicht werden.
    Eigentliches Fotomotiv ist das Geschehen. Hier sind Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kulturveranstaltungen usw.) gemeint, über die üblicherweise in den Medien, auch durch Fotos, berichtet wird.

Das Ganze betrifft übrigens nicht nur Fotos, sondern auch Videos, Zeichnungen, Gemälde und so weiter – eben alle Abbildungen.

Von selbst versteht sich, dass die Abbildung – unabhängig von den oben genannten Faktoren – in keinem Fall persönlichkeitsverletzend sein sollte.

Ein guter Blog zum Thema scheint mir www.internet-law.de zu sein. Allerdings habe ich keinen Artikel explizit zu diesem Thema gefunden. Vermutlich kenne ich die richtigen zu suchenden Begriffe nicht.

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