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Beiträge aus dem Was-mit-Medien-Alltag

DS-GVO – der Countdown läuft

Keine 80 Tage mehr, dann tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft - Buchtipp

Aus dem Verlagstext: „Die Broschüre wendet sich in erster Linie an die Inhaber kleinerer Unternehmen und an Vereinsvorsitzende. Unternehmen sind persönliche Daten von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten anvertraut. Unterlagen von Vereinen bieten tiefe Einblicke in die privaten Verhältnisse von Mitgliedern. Der gute Ruf von Unternehmensinhabern und Vereinsvorsitzenden steht auf dem Spiel, wenn sie die Vorgaben des Datenschutzes nicht beachten oder erst gar nicht kennen. Rechtliche Grundlage der Broschüre ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Sie gilt ab 25. Mai 2018. Auch kleine Unternehmen sowie Vereine müssen sie unmittelbar beachten. Damit dies gewährleistet ist, sind gründliche Vorbereitungen notwendig. Sie müssen am 25. Mai 2018 vollständig abgeschlossen sein. Danach gibt es keine Übergangsfrist mehr. Die Broschüre stellt ausführlich und für den juristischen Laien verständlich die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes dar.“

Dem letzten Satz kann ich mich uneingeschränkt anschließen, aber jetzt an die Arbeit und alle Checklisten abarbeiten …

Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine
2017. Buch. 63 S. Geheftet
C.H.BECK ISBN 978-3-406-71662-1

Originaltext der Verordnung auf eur-lex.europa.eu

12.03.2018 | 1 Kommentar

Recht am eigenen Bild

Immer wieder gern gefragt: Wann dürfen Bilder mit Personen veröffentlicht werden?

Vorwegschicken möchte ich, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Ich bin keine Fachfrau, sondern vielmehr selbst auf der Suche nach einer verständlichen und praktikablen Erklärung, zum Beispiel für Vereine oder Schulen. Hier mein Versuch:

Bilder mit Personen dürfen veröffentlicht werden, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Personen sind nicht identifizierbar.
  • Personen sind identifizierbar und haben dem Foto (am besten schriftlich) zugestimmt.
  • Personen sind identifizierbar, aber nur Beiwerk. Eigentliches Fotomotiv ist ein Gebäude, eine Landschaft oder so.
  • Personen sind identifizierbar, mussten aber damit rechnen, dass
    a) Fotos von ihnen gemacht werden und
    b) diese Fotos veröffentlicht werden.
    Eigentliches Fotomotiv ist das Geschehen. Hier sind Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kulturveranstaltungen usw.) gemeint, über die üblicherweise in den Medien, auch durch Fotos, berichtet wird.

Das Ganze betrifft übrigens nicht nur Fotos, sondern auch Videos, Zeichnungen, Gemälde und so weiter – eben alle Abbildungen.

Von selbst versteht sich, dass die Abbildung – unabhängig von den oben genannten Faktoren – in keinem Fall persönlichkeitsverletzend sein sollte.

Ein guter Blog zum Thema scheint mir www.internet-law.de zu sein. Allerdings habe ich keinen Artikel explizit zu diesem Thema gefunden. Vermutlich kenne ich die richtigen zu suchenden Begriffe nicht.

01.12.2015 | Noch keine Kommentare

Infografik der Woche

Diese Woche: Persönliche Daten gehackt

Hackers probably have your …
Hackers probably have your … • http://money.cnn.com/interactive/technology/what-do-hackers-have-on-you/

Von Hacks und Datendiebstählen ist mittlerweile ja fast im Wochenrhytmus zu hören. Ob Gesundheitsbehörden, Gaming-Plattformen oder Online-Shops – alle Bereiche mit Nutzerdaten sind betroffen.

„Dann haben die halt meine Daten von XYZ …“ scheint mir so die vorherrschende Benutzerreaktion zu sein. Was es bedeuten kann, wenn die erbeuteten Daten verkauft und zusammengeführt werden zeigt ein kleines Tool von CNN Money „What hackers know about you“. Man klickt die Shops oder Netzwerke an, bei denen man Nutzer ist und erhält ein Grafik mit den Daten, die potentiell daraus gezogen worden sind. Das macht die Tragweite dann schon deutlicher.

Datenschutz ist auch Thema zum nächsten Webmontag am 7.9.2015.

Gefunden bei netzpolitik.org.

31.07.2015 | Noch keine Kommentare